1785: Staatliche Dienstanweisung

Da der Leuchtfeuerinspektor ein öffentlicher Beamter war, arbeitete man auch eine Dienstanweisung aus. Er stand nicht nur in Gefahr, bei Dienst- versäumnis umfangreiche Bußen erteilt zu bekommen und seines Amtes enthoben zu werden, er musste sich außerdem auch:

”Nachts fleissig übers Wasser zu den Leuchtfeuern rudern lassen, um zu kontrollieren, dass alles ordnungsgemäß verrichtet wird. Auf diese Weise hält er die Wärter in ständiger Furcht vor seinem Kommen...”

Und falls das Wetter so schlecht sein sollte, dass er Selhovden nicht verlassen konnte, sollte er die vor dem Haus angebrachte

”für königliche Gelder angeschaffte Kanone” benutzen, um die Wärter zu vermahnen, wenn die Feuer nicht gut genug brannten. Für jedes Leuchtfeuer sind bestimmte Schüsse festzusetzen, so dass deutlich ist, welches Feuer er verwarnen
will oder ob die Warnung für beide gilt...”